Erstmals gewählte Mitglieder im Personalrat haben nach Art. 46 Abs. 5 BayPVG Anspruch auf fünf Tage Schulung im Personalvertretungsrecht. Die bfg bietet unabhängig von einer Gewerkschaftszugehörigkeit entsprechende Schulungen an. In den Grundschulungen Teil I werden notwendige Grundkenntnisse mit den speziellen Anforderungen in der Finanzverwaltung vermittelt.